Grundsätze

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des Niedersächsischen

Sportbundes. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb.

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme,

dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das

Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem

Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept eine abgestufte

Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen

Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.

  1. Allgemeine Hygieneregeln
  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)
  1. Verdachtsfälle Covid-19
  • Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei

symptomfreiem Gesundheitszustand

  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen

bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:

o Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome

o Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen

Haushalt vorliegen.

  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur

Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und

Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der

betreffenden Person.

  1. Organisatorisches
  • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
  • Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des

Trainings- und Spielbetriebs ist Stefan Gehrke.

  • Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins

BV Gießelhorst-Hüllstede e.V. und der Sportstätte Dörpshus Gießelhorst mit den lokalen

Behörden abgestimmt.

  • Alle Mannschaftsführer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die

Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.

  • Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven

Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln

informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins,

vor allem auch für die Gastvereine und sonstige Funktionsträger*innen.

  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, dürfen am Trainings- und

Spielbetrieb nicht teilnehmen und sind aufzufordern, die „Sportstätte“ zu verlassen

(Hausrecht).

  1. Trainings- und Spielbetrieb

4.1 Grundsätze

  • Mannschaftsführer und Vereinsverantwortliche informieren die Trainings- und Spielgruppen

über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.

  • Den Anweisungen der Verantwortlichen ist Folge zu leisten.
  • Das Trainings- und Spielangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher

Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten eingeplant.

  • Alle Sportler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine

Teilnahme am Training bzw. Spiel erfolgt, um eine bestmögliche Planung zu ermöglichen.

  • Die Trainer*innen dokumentieren die Beteiligung je Trainings- und Spieleinheit.
  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands (mind.

1,5m) möglich.

4.2 Kontaktdaten

Zu dokumentieren sind folgende Kontaktdaten:

– Familienname,

– Vorname,

– vollständige Anschrift,

– Telefonnummer

– Datum und Zeitfenster der Sportveranstaltung

 

Diese Kontaktdaten sind für die Dauer von drei Wochen nach dem Ende des jeweiligen

Ereignisses aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen

werden kann. Anderenfalls darf ein Zutritt zu der jeweiligen Einrichtung oder Veranstaltung

nicht gewährt werden. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt

auf Verlangen vorzulegen. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den

erhobenen Kontaktdaten keine Kenntnis erlangen. Spätestens einen Monat nach dem

Ende des jeweiligen Ereignisses sind die Kontaktdaten zu löschen.

 

  1. Verhalten im Dörpshus
  • Im Dörpshus gilt eine Einbahnstraßenregelung
  • Vor dem Betreten des Dörpshuses müssen die Hände desinfiziert werden
  • Es muss eine Mund-Nase-Bedeckung bis zum Erreichen und beim Verlassen des Sitzplatzes getragen werden
  • Am Tisch dürfen max. 10 Personen sitzen (z.B. 1.Holz Heim und Gast )
  • Eine Bedienung findet ausschließlich am Tisch statt